Was die RKI-Empfehlung im Kern verlangt
Die RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" definiert Standards für die Aufbereitung von Wäsche aus medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Sie unterscheidet zwischen verschiedenen Wäsche-Kategorien (z. B. Bett- und Frottierwäsche, Bewohnerwäsche, infektiöse Wäsche) und legt fest, welche Aufbereitungs-Verfahren mit welchen Mindest-Anforderungen geeignet sind.
Im Kern gibt es zwei zugelassene Verfahren. Chemothermisch heißt: Hauptwaschgang bei mindestens 60 °C über eine Mindesteinwirkzeit, die für die jeweilige Wäscheart geeignet ist – typisch 10 Minuten bei 60 °C oder höhere Temperatur bei kürzerer Zeit. Chemisch-desinfizierend ist eine Alternative für temperaturempfindliche Stoffe: niedrigere Temperatur, dafür gelistete Wasch- und Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirkung.
Beide Verfahren sind gleichwertig zulässig, sofern sie korrekt angewendet und dokumentiert werden. Welches Verfahren genutzt wird, hängt von der Stoffart und der Wäscheart ab. Eine seriöse Wäscherei wählt das passende Verfahren pro Charge aus und dokumentiert das.
Schwarz-Weiß-Trennung: räumlich, nicht nur organisatorisch
Ein zentraler Punkt der RKI-Empfehlung ist die strikte Trennung zwischen Schmutzwäsche-Bereich (Schwarzseite) und Sauberwäsche-Bereich (Weißseite) im Wäscherei-Betrieb. Diese Trennung soll Aerosolbildung beim Schmutzwäsche-Handling und Re-Kontamination der gewaschenen Wäsche verhindern.
In der Praxis bedeutet das: die beiden Bereiche sind räumlich getrennt, nicht nur organisatorisch durch zeitliche Abfolge. Mitarbeiter wechseln nicht im Tagesverlauf zwischen Schwarz und Weiß, Wäschewagen werden nicht zwischen den Bereichen geteilt, die Luft- und Personal-Bewegung erfolgt einseitig.
Bei der Auswahl einer externen Wäscherei sollten Sie konkret nach der baulichen Trennung fragen – nicht nach „getrennten Prozessen", was nichtssagend ist. Eine seriöse Wäscherei kann Ihnen die Trennung im Betrieb zeigen. Wer das nicht zeigen kann oder will, ist für Pflege-Wäscherei strukturell ungeeignet.
Bewohner-Markierung: bewohnerindividuell, nicht stationsweise
Bewohnerwäsche (persönliche Kleidung der Bewohner) muss bewohnerindividuell markiert sein, damit nach Aufbereitung jedes Teil eindeutig dem Bewohner zugeordnet werden kann. Stationsweise Markierung („Station 2") ist unzureichend, weil sie nur die grobe Zuordnung erlaubt und in der Praxis regelmäßig zu Vertauschungen führt.
Die Markierung erfolgt entweder durch eingenähtes Etikett, Thermo-Aufdruck oder Barcode-Label – Standard sind heute Thermo-Aufdrucke, die wäschefest sind und über die Lebensdauer des Kleidungsstücks halten. Wer übernimmt das Anbringen der Markierungen, ist Verhandlungs-Sache: die Wäscherei oder die Einrichtung selbst.
Wichtig: bei Neuaufnahme eines Bewohners muss der Bestand vollständig markiert werden, bevor das erste Teil in die Wäsche geht. Sonst kommen Sie in eine Phase, in der unmarkierte Teile zurückkommen und nicht zugeordnet werden können. Eine seriöse Wäscherei nimmt sich vor Vertragsbeginn Zeit für diese Erstmarkierung.
Dokumentation pro Charge: was der MDK sehen will
Die RKI-Empfehlung verlangt eine Dokumentation des Aufbereitungs-Verfahrens. Konkret: pro Wasch-Charge wird festgehalten, welches Verfahren angewendet wurde, mit welcher Temperatur, über welche Einwirkzeit, mit welchen Chemikalien. Diese Dokumentation muss auf Anfrage (z. B. bei MDK-Prüfung) vorgelegt werden können.
In der Praxis arbeiten moderne Industrie-Wäschereien mit Maschinen, die diese Daten automatisch protokollieren und in PDF-Berichten zusammenfassen. Bei der Anbieter-Auswahl sollten Sie konkret nach diesem Dokumentations-Format fragen – und vor Vertragsbeginn ein Muster anfordern.
Ihre Einrichtung haftet bei einer MDK-Prüfung für die Wäsche-Aufbereitung, auch wenn diese extern erfolgt. Wenn der externe Anbieter die Dokumentation nicht liefern kann, ist das Ihr Problem, nicht das des Anbieters. Deshalb: vor Vertrags-Unterschrift Dokumentations-Standard prüfen.
Inkontinenzwäsche und infektiöse Wäsche: getrennte Behandlung
Wäsche, die mit Körperflüssigkeiten in hohem Maße belastet ist (Inkontinenz-Wäsche, Wäsche bei akuten Infektionen), wird strenger aufbereitet als normale Bewohnerwäsche. Konkret: chemothermisch bei höheren Temperaturen oder chemisch-desinfizierend mit höherer Chemikalien-Konzentration.
In der Praxis bedeutet das: die Sammlung erfolgt in separaten Säcken mit klarer Kennzeichnung (häufig farbig oder mit Aufdruck), die Wäscherei behandelt diese Säcke in einer eigenen Charge. Bei Norovirus-Wellen oder MRSA-Ausbrüchen erweitern Sie die Sammlung um zusätzliche Sicherheits-Markierungen.
Bei der Anbieter-Auswahl ist relevant: Kann der Anbieter Sondertouren in Hygiene-Lagen liefern? Wie schnell stellt er das Verfahren um? Gibt es ein dokumentiertes Vorgehen für Infektionsausbrüche? Das sollten Sie schriftlich klären, nicht erst im Ernstfall.
Audit-Checkliste für Ihre externe Wäscherei
Folgende 10 Punkte sollten Sie bei einer externen Wäscherei prüfen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
Erstens: Schwarz-Weiß-Trennung räumlich gegeben? Lassen Sie sich den Betrieb zeigen. Zweitens: Verfahren chemothermisch oder chemisch-desinfizierend dokumentiert? Muster-Protokoll anfordern. Drittens: Bewohner-Markierung bewohnerindividuell? Marken-System abstimmen. Viertens: Dokumentation pro Charge mit Datum, Zeit, Verfahren? Format prüfen.
Fünftens: Inkontinenz- und Infektions-Wäsche separat behandelt? Vorgehen schriftlich vereinbaren. Sechstens: Bewohnerwäsche-Rücksortierung in beschrifteten Säcken pro Bewohner? Übergabe-Modus testen. Siebtens: Pflege-Berufskleidung getrennt von Bewohnerwäsche aufbereitet? Klare Trennung im Vertrag.
Achtens: Eskalations-Schiene bei Hygiene-Lage definiert? Telefonnummer und Reaktionszeit fixieren. Neuntens: Logistik mit geschlossenen Wäschewagen, ohne Bewohner-Schaulauf? Diskretion-Konzept besprechen. Zehntens: Tour-Frequenz an Bewohnerzahl angepasst, mit Reserve bei Belegungs-Spitzen? Mengen-Logik klären.