Falle 1: Schwund-Klauseln mit weiter Definition
Schwund (verlorene oder beschädigte Wäschestücke) ist in jedem Mietwäsche-Vertrag geregelt – die Frage ist nur wie. Seriöse Anbieter kalkulieren natürlichen Verschleiß in den Stück-Preis ein und ersetzen verschlissene Teile kostenlos. Schwund durch grobe Fahrlässigkeit (Brandflecken, Schnitte, mutwillige Beschädigung) wird separat berechnet, mit klarer Definition.
Problematisch wird es, wenn die Schwund-Definition vage ist. Klauseln wie „Schäden über das normale Maß" oder „Verlust durch nachlässige Behandlung" überlassen die Auslegung dem Anbieter. In der Praxis führt das regelmäßig zu Nachberechnungen für Verschleiß-Erscheinungen, die in einem klar definierten Vertrag inbegriffen wären.
Was Sie schriftlich klären sollten: Was zählt als natürlicher Verschleiß (inklusive)? Was zählt als Schaden (Nachberechnung)? Wer entscheidet im Streitfall, und gibt es eine Eskalations-Instanz? Bei seriösen Anbietern stehen diese Punkte konkret im Vertrag.
Falle 2: Bestands-Ersatz mit Aufschlag
Manche Mietwäsche-Verträge enthalten Klauseln, die regelmäßige Bestands-Erneuerung als Sonder-Position abrechnen. „Bestands-Auffrischung pro Quartal" oder „Stoff-Erneuerung pro Halbjahr" sind Beispiele für Posten, die im monatlichen Mietpreis nicht enthalten sind und nachträglich erscheinen.
Bei seriösen Anbietern ist Bestands-Erneuerung im Mietpreis inkludiert. Wenn ein Anbieter eine separate Bestands-Erneuerungs-Position einführt, ist das ein Signal, das gesamte Preis-Modell kritisch zu hinterfragen – oft sind diese Aufschläge der eigentliche Profit-Hebel.
Schriftlich klären: Sind alle Bestands-Erneuerungs-Kosten im Mietpreis enthalten? Gibt es Stock-Auffrischungen, die separat berechnet werden? Wie oft wird der Bestand standardmäßig erneuert?
Falle 3: Express-Aufschläge ohne Tarif-Tabelle
Express-Touren (Same-Day-Lieferung, Wochenend-Anfahrt, kurzfristige Sondertour) sind in jedem Mietwäsche-Vertrag möglich, aber selten transparent geregelt. Häufiges Problem: der Vertrag enthält die Klausel „Express auf Anfrage gegen Aufschlag", ohne konkrete Tarif-Angabe.
In der Praxis bedeutet das: Sie rufen an, bekommen die Express-Tour, sehen den Aufschlag erst auf der Monatsrechnung. Aufschläge zwischen 20 und 60 Prozent über dem regulären Stück-Preis sind dann nicht ungewöhnlich.
Schriftlich klären: Wie hoch ist der Express-Aufschlag konkret? Pro Tour pauschal oder pro Stück prozentual? Was ist die Definition von „Express"? Was kostet eine Wochenend-Tour, was eine Same-Day-Tour? Diese Tarife sollten als Anlage zum Vertrag dokumentiert sein.
Falle 4: Mindest-Abnahme-Klauseln
Manche Mietwäsche-Verträge enthalten Mindest-Abnahme-Klauseln, die ein bestimmtes monatliches Volumen garantieren – auch wenn Ihre tatsächliche Belegung niedriger war. „Mindest-Mietteile pro Monat" oder „Garantie-Volumen" sind die typischen Formulierungen.
Das ist nicht per se problematisch – Anbieter brauchen Planungssicherheit. Problematisch wird es, wenn die Mindest-Abnahme deutlich über Ihrem tatsächlichen Bedarf liegt. In Sommerschwachen oder Wirtschaftsabschwung-Phasen zahlen Sie dann für Mengen, die Sie nicht abnehmen können.
Schriftlich klären: Gibt es eine Mindest-Abnahme? Wie hoch ist sie, und wie wurde sie kalkuliert (Basis: Durchschnitts-Belegung der letzten X Monate)? Was passiert bei Unterschreitung – Nachberechnung oder Carry-over? Gibt es saisonale Anpassungsmöglichkeiten?
Falle 5: Kündigungsfristen ohne Eskalations-Möglichkeit
Mietwäsche-Verträge laufen typisch über 12 bis 36 Monate, mit Verlängerungs-Automatik um 12 Monate, wenn nicht 3 oder 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Das ist Standard und nicht per se problematisch.
Problematisch wird es, wenn der Vertrag keine Eskalations- oder Service-Mängel-Klausel hat. Wenn der Anbieter wiederholt zu spät liefert, fehlerhafte Chargen schickt oder Reklamationen nicht bearbeitet, sollten Sie eine Möglichkeit haben, den Vertrag vorzeitig zu beenden – nicht erst nach Ablauf der regulären Frist.
Schriftlich klären: Wie ist die reguläre Kündigungsfrist? Verlängert sich der Vertrag automatisch, und um wie viel? Gibt es eine Service-Level-Klausel, die bei wiederholten Mängeln eine vorzeitige Kündigung erlaubt? Wer definiert „wiederholte Mängel"?
Falle 6: Preis-Anpassungs-Klauseln ohne Begrenzung
Verträge über mehrere Jahre enthalten typisch eine Preis-Anpassungs-Klausel, die jährliche Erhöhungen ermöglicht. Das ist marktüblich. Problematisch wird es, wenn diese Klausel keine Begrenzung hat – „Preise können angepasst werden" oder „bei wesentlicher Kosten-Veränderung".
Solche Klauseln geben dem Anbieter freie Hand, die Preise im laufenden Vertrag nach oben anzupassen, ohne dass Sie eine Verhandlungs-Grundlage haben. In Inflationsphasen können Preise so schneller steigen als Ihre Kalkulation vorgesehen hat.
Schriftlich klären: Gibt es einen Index, an den die Preise gebunden sind (z. B. Verbraucherpreis-Index)? Gibt es eine prozentuale Höchstgrenze pro Jahr? Wann erfolgt die Anpassung (jährlich automatisch oder nach Verhandlung)? Bei seriösen Anbietern sind diese Punkte konkret geregelt.
Falle 7: Vertragsende-Bedingungen ohne Bestands-Klärung
Was passiert mit dem Wäsche-Bestand, wenn der Vertrag endet? Im Mietwäsche-Modell gehört der Bestand dem Anbieter – nach Vertragsende holt er die Wäsche zurück. So weit, so klar.
Probleme entstehen bei zwei Punkten. Erstens: Übergangs-Phase. Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, müssen Sie die Versorgung kontinuierlich aufrecht erhalten – der alte Anbieter holt seine Bestände erst nach Übergabe-Tag ab, der neue Anbieter liefert seine ab. Diese Übergangs-Logistik braucht Klärung.
Zweitens: Übergabe-Inventur. Bei Vertragsende wird inventarisiert, was vorhanden ist. Fehlende Stücke werden separat berechnet, mit Stück-Preisen, die oft deutlich über dem monatlichen Mietpreis liegen. Wenn Bestände im Laufe des Vertrags durch Schwund reduziert wurden, ohne dass das nachvollziehbar dokumentiert ist, entsteht hier ein Streit.
Schriftlich klären: Wie funktioniert die Übergabe-Inventur? Welche Stück-Preise gelten für fehlende Teile? Wer trägt die Logistik der Übergangs-Phase bei Anbieter-Wechsel?